Ab Januar 2015 wird als Grundvoraussetzung zum Erwerb von Fischereipatenten schweizweit eine minimale, obligatorische Ausbildungspflicht von mindestens 5 Stunden, ein so genannter Sachkundenachweis (SaNa), verlangt.
Diese Anforderung betrifft ebenfalls die Fischer, die diese Tätigkeit auf ein gepachtetes Gewässer ausüben.
